Was ist bei einem Versicherungswechsel zu beachten?

Ein Versicherungswechsel bei einer Sachversicherung (zum Beispiel Haftpflicht-, Gebäude-, Hausrat-, Unfall-, Rechtsschutz-, Auto- und Tierversicherungen) ist das relativ unkompliziert. Prüfen Sie einfach auf Ihrem Versicherungsschein zu wann die Versicherung "abläuft" und kündigen Sie spätestens 3 Monate vorher. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr. Die Autoversicherung kann mit 1-monatiger Frist zum 1.1. eines jeden Jahres gekündigt werden.

Achten Sie beim Versicherungswechsel auf lückenlosen Schutz. Wenn Sie Ihre Versicherung beispielsweise zum 15. April kündigen, sollte die neue Versicherung am 15. April beginnen und nicht erst am 16.

Bei Sachversicherungen gibt es keine Altersrückstellungen für bereits länger laufende Verträge. Auch gibt es in der Regel keinen Treue-Bonus für Kunden, die schon seit langer Zeit bei einer Gesellschaft versichert sind, auch wenn manche Ausschließlichkeitsvertreter das behaupten mögen. Es entsteht Ihnen bei einem Wechsel also kein Nachteil, auch wenn Sie schon seit Jahren bei einer Gesellschaft versichert sind.


Vorsicht ist geboten, wenn Sie mehrere Schadenfälle nacheinander oder einen großen Schadenfall hatten. Bei einem Neuantrag wird immer nach den Vorschäden der letzten 5 Jahre gefragt. Lagen in diesem Zeitraum mehr als 2 Schäden vor, wird der Antrag häufig abgelehnt.

Generell sind Sie gut damit beraten nicht jeden kleinsten Schaden zu melden. Natürlich möchte man bei einem Schaden auch etwas von der Versicherung erstattet bekommen, vor allem weil man oft jahrelang ohne Gegenleistung Beiträge bezahlt hat. Dennoch sollte man darüber nachdenken die 29 € teure Vase, die man bei Tante Erna aus Versehen herunter geworfen hat, aus eigener Tasche zu zahlen. Melden Sie zu viele Schäden, wird die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigen. Wurde man erst einmal von einer Versicherung gekündigt, hat man große Probleme beim Versicherungswechsel, bzw. dabei sich überhaupt wieder zu versichern.

Versicherungen sind vor allem dazu da größere und teure Schäden zu ersetzen. Wenn Sie sich dazu entschließen nicht jeden Bagatellschaden zu melden, können Sie über Tarife mit einer geringen Selbstbeteiligung von zum Beispiel 150 € je Schadenfall nachdenken. Mit diesen "SB-Varianten" können nochmals ca. 20 % der Beiträge gespart werden.


Problematisch oder besser gesagt überhaupt nicht empfehlenswert ist ein Versicherungswechsel bei Personenversicherungen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen gibt es bei einer Kündigung in den ersten Jahren nicht viel heraus. Die gezahlten Beiträge der ersten Jahre werden auf Verwaltungskosten und Provisionen verwendet. Das hat zur Folge, dass der Wert des Vertrages ganz langsam steigt und man erst am Ende der Vertragslaufzeit die optimale Rendite erhält. Ein Versicherungswechsel bringt in der ersten Zeit daher einen teilweisen Verlust der eingezahlten Beiträge mit sich. Zwar ist zum 1.1.2008 die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes beschlossen worden, durch die sich die Rechte der Kunden verbessern und die Zillmerung abgeschwächt wird, prinzipiell werden jedoch auch weiterhin die ersten Beiträge nur teilweise dem Vertrag gut geschrieben. Wer solch einen langfristigen Vertrag abschließt, sollte also in jedem Fall sicher sein, diesen auch zu Ende zu führen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung sollte auch nur in Ausnahmefällen gewechselt werden. Mit zunehmendem Alter werden die Beiträge für eine neue Versicherung teurer. Außerdem kann es durchaus sein, dass zwischenzeitlich Erkrankungen eingetreten sind und der neue Versicherer den Antrag ablehnt. Wenn trotzdem ein Versicherungswechsel durchgeführt werden soll, empfiehlt es sich auf jeden Fall erst nach Annahme des neuen Antrages die alte Versicherung zu kündigen.


Das Vorgenannte gilt auch für die private Krankenversicherung. Hier kommt noch hinzu, dass für jeden Vertrag eine Altersrückstellung angesammelt wird, die bei einer Kündigung verloren geht. Zwar gibt es Bestrebungen, die Krankenversicherer gesetzlich zu verpflichten die Altersrückstellung auf Verträge bei anderen Versicherungen zu übertragen, das ist jedoch noch nicht der Fall. Bis dahin sollte man die private Krankenversicherung nicht wechseln, wenn man bereits mehrere Jahre Beiträge zahlt. Ein Versicherungswechsel in einen günstigeren Tarif des eigenen Versicherers ist jedoch problemlos möglich (jeder Krankenversicherer hat eine Vielzahl unterschiedlicher Krankentarife).

Unproblematisch ist ein Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen. Hier können Sie sich ganz einfach an den Beitragssätzen der Krankenkassen orientieren und den günstigsten Anbieter auswählen. Warum dabei teure Tarife selten bessere Leistungen haben können Sie hier nachlesen. Bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es außerdem den so genannten Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass Sie nicht abgelehnt werden können, wenn Sie in eine neue Krankenkasse wechseln.

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