Exkurs: Versicherungsvertragsgesetz

Die erste Fassung dieses Gesetzes besteht bereits seit 1908 und war lange Zeit eins der am wenigsten geänderten Gesetzestexte Deutschlands. Erst zu Beginn des Jahres 2008 sind grundlegende Änderungen in Kraft getreten.

Einige bedeutende neue Bestimmungen der Reform:

Beratung und Dokumentation
Neu ist, dass der Kunde bei jedem Vertragsabschluss beraten und diese Beratung auch dokumentiert sein muss. Dadurch soll verhindert werden, dass Kunden unwissend Verträge abschließen, ohne vorher gut über die Details aufgeklärt worden zu sein. Auf die Beratung kann auch verzichtet werden, aber nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden.
Unteilbarkeit der Prämie
Bisher konnte die im Voraus an den Versicherer entrichtete Prämie selten zurück erhalten werden (die Prämie war 'unteilbar') auch, wenn der Vertrag vor Ablauf des Versicherungsjahres endete. Das ist jetzt anders. Wird zum Beispiel am 1.7. ein Gebäude übertragen und die bisherige Versicherung lief vom 1.1. bis zum 31.12. eines jeden Jahres, kann der bisherige Eigentümer die Hälfte der im Voraus zuviel gezahlten Prämie zurück erhalten, wenn der Erwerber die Versicherung nicht übernimmt.
Änderung der Regeln zur Fahrlässigkeit
Das so genannte Alles-oder-Nichts Prinzip wurde aufgehoben. Beispiel: Wenn früher bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel Vollkasko-Schaden bei der Autoversicherung durch Sommerreifen auf vereister Fahrbahn) die Versicherung vollständig von der Leistung befreit war, wird jetzt bei jedem Schadenfall geprüft, zu wie viel Prozent die Fahrlässigkeit für den Schaden ursächlich war. Die Versicherung kann dann anteilig die Versicherungssumme leisten.
Anzeigenpflichtsverletzung
Versicherungskunden können nur noch für falsche Angaben in Regress genommen werden, wenn nach einem bestimmten Umstand explizit im Antrag gefragt wurde. Jetzt unzulässig wäre eine Frage wie "Sind Sie gesund?". Die Versicherungen sind verpflichtet konkrete Fragen wie "Haben Sie eine HIV Erkrankung" zu stellen.


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist von besonderer Bedeutung, weil es die Grundlage für sämtliche Versicherungsverträge in Deutschland bildet. Wie viele Verträge es insgesamt gibt, ist nicht genau bekannt. Wenn man bedenkt, dass die meisten Personen zwei Versicherungen oder mehr haben (typischerweise Autoversicherung, Haftpflicht, Hausratversicherung, Rechtsschutz) kann man erahnen, auf wie viele Vertragsverhältnisse das Gesetz Anwendung findet.

Es sollte sich daher idealerweise jeder Verbraucher ein wenig damit auskennen, um optimal über seine Rechte und Pflichten informiert zu sein. In der Realität lesen sich fachfremde Personen allerdings teilweise nicht einmal die Versicherungsbedingungen Ihres beantragten Angebots durch.

 

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