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Unterschiede zwischen Ausschließlichkeitsvertretern, Mehrfachagenten und Versicherungsmaklern |
Versicherungsmarkt gibt es drei verschiedene Arten von Vermittlern. Jeder Vermittler hat verschiedene Möglichkeiten, Rechte und Pflichten. Die Unterschiede sollten Ihnen vor Versicherungsabschluss in jedem Fall bekannt sein. Im Folgenden werden die drei Typen Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagent und Versicherungsmakler vorgestellt.
1.1 Ausschließlichkeitsvertreter
Hierbei handelt es sich um den klassischen Einfirmenvertreter. Dieser ist Handelsvertreter einer Versicherungsgesellschaft. Bei den meisten Versicherungsbüros, die man vor Ort antrifft, handelt es sich um Einfirmenvertreter. Der beste Hinweis auf einen solchen Vermittler ist, dass im Schaufenster nur eine Versicherungsgesellschaft präsentiert wird, wie zum Beispiel Allianz, Signal Iduna, DEVK, Gothaer, Victoria, D.A.S., Debeka, Provinzial, LVM, um nur ein paar bekannte Gesellschaften zu nennen.
Diese Versicherungsvertreter können ausschließlich die Produkte Ihrer jeweiligen Gesellschaft verkaufen. Für den Kunden ist dies ein großer Nachteil: Es gibt keine Gesellschaft, die in allen Versicherungssparten die günstigsten Tarife des Marktes oder die Tarife mit dem besten Preis-/ Leistungsverhältnis hat. Kunden zahlen also in jedem Fall zuviel Geld, wenn Sie mehrere Versicherungen bei einer Gesellschaft haben. Diese zuviel gezahlten Beiträge belaufen sich häufig auf mehrere 100 € im Jahr.
Gegen diesen Preisnachteil helfen auch keine Bündelnachlässe oder Rabatte für eine Laufzeit von 5 oder 10 Jahren. Folgendes Argument hört man immer wieder: "Wenn Sie bei uns zusätzlich zur Privathaftpflicht noch die Hausrat- und Unfallversicherung abschließen, kann ich Ihnen einen Bündelnachlass von 10 % gewähren". Was nutzen jedoch 10 % Nachlass, wenn die drei Versicherungen zusammen 40 % teurer sind, als die jeweils günstigsten Tarife von Spezialversicherern (bei gleichem Versicherungsumfang)? Für jede Sparte (Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Rechtsschutz, Unfallversicherung, usw.) gibt es Versicherungen, die führend am Markt sein möchten, und besonders günstige Tarife für eine oder mehrere Sparten anbieten. Die Herausforderung besteht also nur darin, diese günstigen Angebote zu finden.
Am Markt finden sich häufig Gesellschaften, die in allen bedeutenden Sparten teuer sind. Warum haben auch diese Gesellschaften Kunden? Weil sie ein gutes Markenmanagement über Werbung
in Zeitungen und im Fernsehen betreiben. Denn der Versicherungsmarkt ist sehr intransparent und es ist schwer zu durchschauen, welche Angebote günstig und teuer sind. Zu einem Überblick verhelfen da nur Versicherungsvergleiche.
Ausschließlichkeitsvertreter werben oft mit einem besseren Service im Schadensfall und mit einer besseren Schadenregulierung. Oft sind größere Büros von Versicherungsmaklern jedoch besser besetzt und haben längere Öffnungszeiten als ein Einfirmenvertreter. Lesen Sie dazu mehr im Kapitel Schadenbearbeitung.
Gerne wird auch argumentiert, dass die Leistungen wesentlich besser seien als bei günstigeren Angeboten. Doch auch dieses Argument ist in der Regel nicht stichhaltig. Vor allem bei Standard-Risiken wie den Haftpflichtversicherungen wird sehr schnell deutlich, dass günstige Angebote oftmals höhere Leistungen und Deckungssummen enthalten als doppelt so teure Angebote. Dieser Sachverhalt lässt sich jedoch nur durch Gegenangebote oder einen Vergleich ermitteln. Versicherungsvergleiche kann man sich heutzutage zum Glück sehr leicht direkt online anzeigen lassen und muss daher nicht einfach den Aussagen von Verkäufern vertrauen. Detaillierte Informationen zu Versicherungsvergleichen und welche Sparten/Bereiche einfach online verglichen werden können haben wir hier für Sie aufbereitet.
Wenn Sie sich bei einem Ausschließlichkeitsvertreter beziehungsweise bei nur einer Gesellschaft versichern, zahlen Sie also zwangsläufig zu hohe Beiträge. Das wissen auch die Vertreter. Daher wird stets ein 5 Jahresvertrag angeboten, damit man es sich nach ein oder zwei Jahren nicht anders überlegen kann, sobald auffällt, dass man zu hohe Beiträge zahlt. Nach Ablauf der 5 Jahre verlängern sich die Verträge nur noch um jeweils ein Jahr, wenn nicht gekündigt wird. Sie können daher damit rechnen, vor Ablauf der 5-jährigen Vertragslaufzeit einen Anruf von Ihrem Vertreter zu bekommen, der Ihren Vertrag gerne "auf die neusten Konditionen aktualisieren möchte". Diese "Aktualisierung" bedeutet jedoch häufig nur, dass sich der Vertrag dadurch wieder um 5-Jahre verlängert (ansonsten könnten Sie ja zum Ablauf des jeweils nächsten Jahres kündigen).
Positiv für den Kunden ist, dass seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes nur noch 3-Jahresverträge zulässig sind. Früher gab es sogar 10-Jahresverträge, die heutzutage jedoch unzulässig sind, genau wie jetzt 5 Jahresverträge. Sollten Sie noch einen solchen Mehrjahresvertrag besitzen, können Sie neuerdings bereits zum Ablauf des 3. Jahres kündigen (3 Jahre ist die zur Zeit maximal zulässige Vertragslaufzeit).
Eine Sonderform der Ausschließlichkeitsvertreter sind Banken.
1.2 Mehrfachagenten
Ein Mehrfachagent vertritt wie auch der Ausschließlichkeitsvertreter die Interessen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Er ist jedoch Vertreter von zwei, drei oder mehreren Versicherungsgesellschaften. Er steht allerdings im Dienst dieser Versicherungen und vertritt nicht den Kunden. Die Nachteile für den Kunden sind dadurch ähnlich, wie bei einem Einfirmenvertreter, da immer nur Tarife von den wenigen Gesellschaften angeboten werden können, für die der Mehrfachagent eine Vertretung hat. Entscheidender Nachteil für den Kunden ist, dass auch der Mehrfachvertreter nicht die Interessen des Kunden, sondern der Versicherungen zu vertreten hat, für die er tätig ist.
1.3 Versicherungsmakler
Versicherungsmakler sind im Gegensatz zu den beiden vorhergehenden Vermittlertypen unabhängig und an keine Gesellschaft gebunden. Sie handeln im Auftrag des Kunden.
Versicherungsmakler können frei wählen, welche Versicherungen sie ihren Kunden anbieten wollen und welche nicht. Viele Versicherungsmakler bieten daher Versicherungsvergleiche im Internet an, in dem der Kunde sich selbstständig einen passenden Tarif auswählen kann. In diese Vergleiche kann der Makler ganz neutral alle günstigen und lohnenswerten Angebote aufnehmen. Natürlich werden Sie in der Regel in diesen Vergleichen nur Tarife finden, für die der Makler auch eine Vergütung erhält. Für die Versicherungsvergleiche gibt es einige weitere wertvolle Tipps, die wir auf einer extra Seite für Sie zusammen gestellt haben.
Das Wort "Makler" erweckt bei vielen Kunden immer noch negative Assoziationen, was wohl von der Wortnähe zu Immobilienmaklern kommt. Immobilienmakler nehmen bei jedem Verkauf eine Provision von ca. 4 % (das macht bei einem Grundstücks- und Hausverkauf in Höhe von zum Beispiel 300.000 € bereits 12.000 €), die man sich eigentlich sparen könnte, wenn man direkt mit dem Verkäufer in Kontakt treten könnte. Bei Versicherungsmaklern fallen im Gegensatz hierzu keine zusätzlichen Kosten an. Sie verdienen genau wie Ausschließlichkeitsvertreter auch. Lesen Sie dazu mehr im Kapitel "Wie und was verdienen Versicherungsvermittler".
Seit der Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie zum 22.5.2007 müssen Versicherungsmakler, genau wie alle selbstständig gewerbetreibenden Versicherungsvermittler, gesetzlichen Anforderungen entsprechen, die von der zuständigen IHK kontrolliert werden:
| Er muss angemessene Versicherungs-Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Prüfung vorweisen, | |
| einen guten Leumund besitzen und | |
| eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen, die bei Falschberatung die Vermögensschäden der Kunden ersetzt. |




